IG Spanienfreiwillige

Die Militärurteile

Hier finden Sie die wichtigsten Angaben zu den Militärgerichtsurteilen gegen Spanienfreiwillige.

Die Akten dazu sind im Bundesarchiv im Bestand Oberauditorat (E 5330) aufbewahrt. Es sind jedoch nicht mehr alle Dossiers vorhanden. Nicht wenige gingen mit der Zeit verloren. Eine Statistik der Militärgerichtsakten ist enthalten in: Nic Ulmi/Peter Huber, Les combattants Suisses en Espagne républicaine (1936-1939), Editions Antipodes, Lausanne 2001.

550 Urteile
Insgesamt wurden 550 Strafurteile gegen Spanienfreiwillige gezählt. Sie wurden von den Divisionsgerichten im Zeitraum von 1936 bis 1943 ausgesprochen. In dieser Zahl sind die Wiederaufnahmen enthalten. Zahlreiche Urteile wurden zuerst in Abwesenheit der Angeschuldigten («in contumaciam») gefällt. Den Verurteilten stand dann das Recht zu, ein zweites Verfahren in Anwesenheit zu verlangen.

420 Freiwillige verurteilt
Insgesamt wurden 420 Spanienfreiwillige verurteilt. Das Delikt lautete «Eintritt in fremden Kriegsdienst ohne Erlaubnis des Bundesrates» (Art. 94 Militärstrafgesetz MStG) sowie Widerhandlung gegen den Bundesratsbeschluss «über die Teilnahme an den Feindseligkeiten in Spanien» (BRB vom 25. August 1936).

Im Schnitt 3,8 Monate
Die Spanne der Strafen reicht von 15 Tagen bis zu vier Jahren Gefängnis. Der Schnitt liegt bei 3,8 Monaten. Die Freiheitsstrafen wurden entweder in militärischer Festungshaft oder in einer normalen Strafanstalt vollzogen. Häufig wurden auch die bürgerlichen Rechte für ein bis mehrere Jahre entzogen. Während dieser Zeit waren die Verurteilten vom Wahl- und Stimmrecht ausgeschlossen.

Zürich am härtesten
Die Strafpraxis der Divisionsgerichte war nicht einheitlich. In der Westschweiz und im Tessin war sie deutlich milder, in der Ostschweiz strenger. Die härtesten Strafen sprach das Zürcher Divisionsgericht (DivG 5, später DivG 5a und 6) unter Grossrichter Hans Felix Pfenninger aus. Deutlich höhere Strafen wurden gegen kommunistische Funktionäre verhängt.

Ungleiche Behandlung
Spanienfreiwillige wurden härter bestraft als französische Fremdenlegionäre. Diese kamen häufig mit Strafen von rund zwei Monaten Gefängnis davon. Teils deutlich milder wurden, soweit bekannt, auch die wenigen Franco-Freiwilligen behandelt. In dieser Ungleichbehandlung kommt ein politisches Moment zum Ausdruck. Die zeitgenössischen Kritik erhob den Vorwurf, die ausschliesslich bürgerlich zusammengesetzten Militärgerichte urteilten einseitig und mit übertriebener Härte. Auch war von Klassenjustiz die Rede.

 

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